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   OLG Karlsruhe, 23.10.2023 - 16 UF 7/23   

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https://dejure.org/2023,45002
OLG Karlsruhe, 23.10.2023 - 16 UF 7/23 (https://dejure.org/2023,45002)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.10.2023 - 16 UF 7/23 (https://dejure.org/2023,45002)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Oktober 2023 - 16 UF 7/23 (https://dejure.org/2023,45002)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 GewSchG vom 01.07.2021, § 62 Abs 2 FamFG vom 22.07.2017
    Erledigung einer gewaltsschutzrechtlichen Anordnung; Feststellung einer Rechtsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewSchG § 1 ; FamFG § 62
    Hauptsacheerledigung; Rechtsverletzung; Feststellungsinteresse; Erledigung einer gewaltsschutzrechtlichen Anordnung; Feststellung einer Rechtsverletzung

  • rechtsportal.de

    GewSchG § 1 ; FamFG § 62
    Hauptsacheerledigung; Rechtsverletzung; Feststellungsinteresse; Erledigung einer gewaltsschutzrechtlichen Anordnung; Feststellung einer Rechtsverletzung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.05.2012 - II ZB 17/11

    Unternehmensrechtliches Verfahren: Rechtsmittel nach Hauptsacheerledigung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2023 - 16 UF 7/23
    a) Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, das eine Veränderung der Sach- und Rechtslage bewirkt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (BGH, Beschluss vom 08.05.2012 - II ZB 17/11 -, Rn. 6, juris; BGH, Beschluss vom 07.08.2019 - XII ZB 29/19 -, Rn. 8, juris).

    Mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 FamFG oder einer Beschränkung der Beschwerde auf den Kostenpunkt ist die Beschwerde mit der Erledigung der Hauptsache insgesamt unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 08.05.2012 - II ZB 17/11 -, Rn. 6, juris).

  • OLG Rostock, 05.10.2016 - 10 UF 137/16

    Einstweilige Anordnung im Gewaltschutzverfahren: Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2023 - 16 UF 7/23
    Im Umkehrschluss aus § 62 FamFG bzw. dessen amtlicher Überschrift folgt, dass mit der Erledigung der angefochtenen Entscheidung in der Hauptsache die Statthaftigkeit der Beschwerde entfällt (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 05.10.2016 - 10 UF 137/16 -, Rn. 8, juris).

    Soweit Grundrechtseingriffe eigentlich immer "schwerwiegend" sind, muss daher ein deutlich gesteigerter Grundrechtsverstoß vorliegen (OLG Rostock Beschl. v. 05.10.2016 - 10 UF 137/16, BeckRS 2016, 118749 Rn. 8, beck-online; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 03.07.2020 - 15 UF 4/20 -, Rn. 31, juris).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2023 - 16 UF 7/23
    14 I GG schützt nicht vor der staatlichen Auferlegung von Geldleistungspflichten (BVerfG, NJW 1997, 1975, beck-online; OLG Rostock, a.a.O., Rn. 9, beck-online).
  • BGH, 07.08.2019 - XII ZB 29/19

    Anforderung an Formulierung eines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2023 - 16 UF 7/23
    a) Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, das eine Veränderung der Sach- und Rechtslage bewirkt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (BGH, Beschluss vom 08.05.2012 - II ZB 17/11 -, Rn. 6, juris; BGH, Beschluss vom 07.08.2019 - XII ZB 29/19 -, Rn. 8, juris).
  • OLG Schleswig, 03.07.2020 - 15 UF 4/20

    Beschwerde gegen die Aufrechterhaltung einer einstweiligen Anordnung nach dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2023 - 16 UF 7/23
    Soweit Grundrechtseingriffe eigentlich immer "schwerwiegend" sind, muss daher ein deutlich gesteigerter Grundrechtsverstoß vorliegen (OLG Rostock Beschl. v. 05.10.2016 - 10 UF 137/16, BeckRS 2016, 118749 Rn. 8, beck-online; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 03.07.2020 - 15 UF 4/20 -, Rn. 31, juris).
  • OLG Stuttgart, 27.06.2013 - 17 UF 121/13

    Beschwerde in Familiensachen: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2023 - 16 UF 7/23
    Die Feststellung der Rechtswidrigkeit im Zusammenhang mit einer diesbezüglich bestehenden Wiederholungsgefahr scheidet vor diesem Hintergrund aus (vgl. auch OLG Stuttgart Beschl. v. 27.06.2013 - 17 UF 121/13, BeckRS 2013, 11578, beck-online).
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